Aghet, Megáli Katastrofí & Sayfo – Katastrophe, Große Katastrophe & Schwert

Die Völkermorde an den Armeniern*innen, Griech*innen, Assyrer*innen, Aramäer*innen und Chaldo- Assyrer*innen

Am 24. April 2015 jährt sich zum hundertsten Mal das Gedenken an den Völkermord an den Armenier*innen begangen durch die osmanische Regierung der Jungtürken und ihrer Helfer. Doch vor hundert Jahren waren nicht nur die Armenier*innen im Osmanischen Reich, unter Führung des Triumvirats aus Enver Pascha, Cemal Pascha und Talât Pascha, einer groß angelegten Verfolgung ausgesetzt, welche in Völkermord endete, sondern auch die anderen autochthonen christlichen Minderheiten Kleinasiens wurden verfolgt, massakriert, deportiert, auf Todesmärsche geschickt und vertrieben, so wie die Griech*innen, Assyrer*innen, Aramäer*innen und Chaldo-Assyrer*innen, welche auch einem Genozid ausgeliefert waren. So bildet der 19. Mai z.B. den Gedenktag des Völkermordes an den Pontosgriech*innen. Bis heute leugnet die Türkei jeglichen Völkermord und behauptet teilweise sogar, es handle sich um eine groß angelegte Verschwörung gegen das Türkentum, wenngleich es durchaus Menschen in der Türkei gibt, mittlerweile verstärkt, die sich mit diesem Thema auseinandersetzten und die Tatsache der Völkermorde anerkennen.

Bereits 1894- 96 gab es ausgedehnte Massaker an den Armenier*innen durch das Osmanische Reich, welchen ca. 200.000 – 300.000 Menschen zum Opfer fielen. In diesen Massakern wurden schon jene Methoden angewendet, welche 20 Jahre spät Aghet, Megáli Katastrofí & Sayfo – Katastrophe, Große Katastrophe & Schwert – Die Völkermorde an den Armeniern*innen, Griech*innen, Assyrer*innen, Aramäer*innen und Chaldo- Assyrer*innen

Am 24. April 2015 jährt sich zum hundertsten Mal das Gedenken an den Völkermord an den Armenier*innen begangen durch die osmanische Regierung der Jungtürken und ihrer Helfer. Doch vor hundert Jahren waren nicht nur die Armenier*innen im Osmanischen Reich, unter Führung des Triumvirats aus Enver Pascha, Cemal Pascha und Talât Pascha, einer groß angelegten Verfolgung ausgesetzt, welche in Völkermord endete, sondern auch die anderen autochthonen christlichen Minderheiten Kleinasiens wurden verfolgt, massakriert, deportiert, auf Todesmärsche geschickt und vertrieben, so wie die Griech*innen, Assyrer*innen, Aramäer*innen und Chaldo-Assyrer*innen, welche auch einem Genozid ausgeliefert waren. So bildet der 19. Mai z.B. den Gedenktag des Völkermordes an den Pontosgriech*innen. Bis heute leugnet die Türkei jeglichen Völkermord und behauptet teilweise sogar, es handle sich um eine groß angelegte Verschwörung gegen das Türkentum, wenngleich es durchaus Menschen in der Türkei gibt, mittlerweile verstärkt, die sich mit diesem Thema auseinandersetzten und die Tatsache der Völkermorde anerkennen.

Bereits 1894- 96 gab es ausgedehnte Massaker an den Armenier*innen durch das Osmanische Reich, welchen ca. 200.000 – 300.000 Menschen zum Opfer fielen. In diesen Massakern wurden schon jene Methoden angewendet, welche 20 Jahre später erneut angewandt wurden, wie Deportationen, Plünderungen, Tötung an Ort und Stelle, sowie Zwangskonvertierungen zum Islam. Als die sich liberal gebenden Jungtürken (offizieller Name: Komitee für Einheit und Fortschritt) 1908 die Macht im Osmanischen Reich übernahmen, wurden sie teilweise von den ethnischen und religiösen Minderheiten unterstützt, da sich diese von den Jungtürken eine Verbesserung ihrer Situation erhofften. Doch es sollte ganz anders kommen als erhofft. Das Ziel der mittlerweile (ultra- )nationalistischen Jungtürken war es einen „reinen“ islamisch -türkischen Staat zu schaffen, welcher keinerlei ethnische und religiöse Minderheiten enthalten sollte. Diesem Vorhaben stand vor allem die große Anzahl von Christ*innen in Anatolien und im europäischen Teil des Reiches im Weg.

Von ca. 1913/14 – 1922/23 wurden die griechischen Christ*innen, von ca. 1914 – 1918 und von 1922 – 1925 die Assyrer*innen, Aramäer*innen und Chaldo- Assyrer*innen und im Wesentlichen in den Jahren 1915/16 die Armenier*innen, aber auch später noch, von türkischen Beamten und Gendarmen, der jungtürkischen Teşkilât- ı Mahsusa (Spezialorganisation) sowie auch von kurdischen Räubern verfolgt, ermordet, deportiert, etc. dazu muss jedoch erwähnt werden, dass es auch türkische und kurdische Zivilist*innen, sowie Beamte gab, welche sich den Befehlen gegen die christliche Bevölkerung vorzugehen verweigerten bzw. sich versuchten dagegen zu stellen und stellenweise ihre christlichen Mitbürger*innen zu schützen. Dies wurde nicht selten, z.B. als Beamte, mit dem Verlust der Arbeitsstelle oder sogar mit dem Tode bestraft.

Erdrückende Beweise für die Völkermorde liegen unteranderem durch deutsche und US-amerikanische Botschafter und Konsuln vor, aber auch von deutschen Militärs und Missionar*innen und Krankenschwestern aus aller Welt etc. vor. So berichteten die deutschen Botschafter, Konsuln und Militärs nach Berlin über die Zustände, denen die christlichen Minderheiten des Osmanischen Reiches ausgesetzt waren und forderten teilweise ein vehementes Einschreiten des Deutschen Reiches bei der osmanischen Regierung. Einem jenen Einschreiten der deutschen Regierung hätte das Osmanische Reich wohl nachgeben müssen, da das Deutsche Reich dem Osmanischen Reich den Krieg zu großen Teilen finanziert hatte und ohne jene Mittel das Osmanische Reich keine Möglichkeit mehr gehabt hätte den Krieg fortzuführen. Doch lag das Interesse der deutschen Regierung darin, das Osmanische Reich weiter an ihrer Seite zu wissen: „Unser einziges Ziel ist, die Türkei bis zum Ende des Krieges an unserer Seite zu halten, gleichgültig ob darüber Armenier zu Grunde gehen oder nicht.“ (Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg Ende 1915).

Aber auch Mustafa Kemal Pascha, später Atatürk genannt und seit 1907 Mitglied im Komitee für Einheit und Fortschritt, und seine Anhänger machten sich der Verfolgung und Tötung der christlichen Minderheiten schuldig. Die Republikanische Volkspartei (CHP) Atatürks, welche von 1923 bis 1945 Regierungspartei und bis 1945 einzige erlaubte Partei in der Republik Türkei war, nahm einen nicht unerheblichen Teil der ehemaligen Komiteemitglieder auf. Sogar Mitlieder der Teşkilât- ı Mahsusa wurden in die CHP aufgenommen. Damit machte sich die türkische Regierung des Umstandes schuldig, dass sie 1. Mitglieder der jungtürkischen Organisationen aufnahm, welche maßgeblich die Völkermorde befohlen und zu verantworten hatten, 2. die Völkermorde an den Armenier*innen, Griech*innen, Assyrer*innen, Aramäer*innen und Chaldo –Assyrer*innen nicht anerkannte und leugnete und 3. selbst weiterhin ethnische und religiöse, meist autochthone Minderheiten verfolgte.

Den gezielten Verfolgungen, Massakern, Vertreibungen, Vergewaltigungen, Tötungen, Todesmärschen, Deportationen etc. fielen, je nach Schätzung, ca. 1 Mio. – 1,5 Mio. Armenier*innen, ca. 450.000 – 900.000 Griech*innen, darunter ca. 360.000 Pontosgriech*innen, ca. 150.000 – 300.000 Assyrer*innen, Aramäer*innen und Chaldo- Assyrer*innen zum Opfer. Dies entspricht also, je nach Schätzung, von insgesamt ca. 1,6 Mio. – ca. 2,7 Mio. getötete Menschen im Zeitraum von ca. 1913/14 bis ca. 1923/25.

So stellten diese Völkermorde, besonders jener an den Armenier*innen, für Adolf Hitler und die Nazis ein Vorbild bzgl. der Vernichtung der Polen, der Juden und der anderen verfolgten Menschen dar, da sie der Ansicht waren, dass man ganze Völker vernichten kann ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden:

„So habe ich, einstweilen nur im Osten, meine Totenkopfverbände bereitgestellt mit dem Befehl, unbarmherzig und mitleidslos Mann, Weib und Kind polnischer Abstammung und Sprache in den Tod zu schicken. Nur so gewinnen wir den Lebensraum, den wir brauchen. Wer redet heute noch von der Vernichtung der Armenier?“ (Ansprache Hitlers vor den Oberbefehlshabern am 22.08.1939).

Jene Völkermorde gaben auch den Anstoß für Raphael Lemkin eine „ Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes“ aufzustellen, welche unter Anbetracht der schrecklichen Ereignisse während der 1930er und 1940er Jahre, in welchen erneut Millionen Menschen alleine durch Genozide, wie dem Holocaust bzw. der Shoah, dem Porajmos (Völkermord an den Sinti*ze und Rom*njia zur NS- Zeit), dem Völkermord der Ustascha, dem Holodomor etc. fertig gestellt und am 09.12.1948 von der UN als Resolution 260 beschlossen wurde.

So definiert die „ Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes “ in Artikel II den Völkermord als „eine der folgenden Handlungen, begangen in der Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören:

  • (a) Tötung von Mitgliedern der Gruppe;
  • (b) Verursachung von schweren körperlichen oder seelischen Schäden an Mitgliedern der Gruppe;
  • (c) die vorsätzliche Unterwerfung unter Lebensbedingungen, die auf die völlige oder teilweise physische Zerstörung der Gruppe abzielen
  • (d) Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe abzielen;
  • (e) gewaltsame /zwangsweise Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe.“