Um auf ihr Anliegen aufmerksam zu machen, gingen gestern friedliche Demonstrierende mit einem langen Transparent („Beendet das Morden an der Grenze“) auf die Kreuzung des Pirnaischen Platzes und hielten kurzzeitig den Verkehr auf. Der eingesetzte Einsatzleiter der Polizei Sachsen ging daraufhin auf die Menschen zu, wollte das Transparent herunterreißen und drohte ihnen mit Schusswaffengebrauch. „Schubs mich und Du fängst Dir ’ne Kugel.“ Danach ging er einige Schritte zurück, griff nach seiner Dienstwaffe und zog sie ein Stück aus dem Holster. Die Polizei Sachsen behauptet unter anderem, dass er einen Nebeltopf als Beweis sichern wollte. Auf Bildern ist zu sehen, wie der Einsatzleiter das Beweismittel zurück in die Versammlung tritt. Des weiteren habe der Beamte angeblich seine Hand nur der Waffe gehabt, um sie in der Situation zu sichern. Auf einem Video ist aber eindeutig zu sehen, wie der Einsatzleiter nach seiner Waffe greift und diese ein Stück aus seinem Holster zieht. Die Androhung von Schusswaffengebrauch gegenüber den Demonstrierenden muss dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Es kann nicht sein, dass das Verhalten des Beamten als Affekthandlung abgetan wird. Wer Demonstrierenden mit dem Gebrauch der Schusswaffe droht, gehört unverzüglich aus dem Dienst entfernt! Zu keinem Zeitpunkt war und ist ein solches Verhalten zu rechtfertigen. In Anbetracht der letzten bundesweit bekanntgewordenen Vorfälle in der Polizei ist es schreckend, wie sicher sich Polizist*innen nicht nur in ihren Nazi-Chats fühlen, sondern auch direkt auf der Straße im Einsatz ihre Abneigung gegenüber engagierten und weltoffenen Menschen zur Schau stellen.